Einsatzplan
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Zu den Fachkompetenzen bedarf es einer vorher entsprechenden Ausbildung bzw. Fortbildung um fachbezogenes Wissen zu verknüpfen bzw. zu vertiefen. In diesem Fall ist es die Beobachtungsfähigkeit, Diagnosefähigkeit, Beurteilungsfähigkeit, Beratungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie auch Planungsfähigkeit.



 

Im Bereich der Didaktik (Lehre des Lernens) ist Methodenkompetenz die Fähigkeit des Lehrenden, bei der Planung und Organisation eines Lernprozesses diejenigen Unterrichtsmethoden  auszuwählen  und anzuwenden, die jeweils die optimalen Bedingungen für die Begegnung von lernenden und „Sache“ bzw. Unterrichtsgegenstand herstellen. In diesem Sinne ist Methodenkompetenz eng verbunden mit den zu vermittelnden Inhalten; denn sie besteht gerade darin, die dem jeweiligen Gegenstand angemessene Methode zu wählen und anzuwenden.

 

 

 

Soziale Kompetenz bezeichnet dem Komplex all der persönlichen Fähigkeiten und Einstellungen, die dazu beitragen, individuelle Handlungsziele mit den Einstellungen und Werten einer Gruppe zu verknüpfen und in diesem Sinne auch das verhalten und die Einstellung der Mitmenschen zu beeinflussen. Soziale Kompetenzen bezeichnet somit die Gesamtheit der Fertigkeiten  die für die soziale Interaktion nützlich oder notwendig sind wie z.B. Selbständigkeit, soziale Verantwortung, Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Führungsfähigkeit und situationsgerechtes Auftreten.

 

 

Persönlichkeitskompetenz ist in der Pädagogik ein verwendeter Begriff, der mittlerweile Eingang in die Alltagssprache findet, um ein Bündel wünschenswerter Fertigkeiten, Einstellungen und Verhaltensvorlieben einer betrachteten Person zusammen zu fassen, dessen Inhalt( noch) keiner Nominierung unterliegt und deshalb im jeweiligen Falle eine anderes, stets aber positive Bedeutung hat. Sie bezeichnen fremd zugewiesene Fähigkeiten als Bereitschaften des betrachtenden

Menschen, als Individuum die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Beruf, Schule, Familie und öffentlichem Leben zu klären, zu durchleben und zu beurteilen, eigene  Beobachtungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln.




Einrichtungen: Grundschule; freie Träger und Institutionen wie z.B. AWO, Falken, DKSB, Tagesmütter

 

Angebote: Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen, Freizeitangebote, Förderunterricht, AGs,
Ferienbetreuung

 

Leitbild: Die Idee zum offenen Ganztag tauchte bereits im 17. JH durch Johann Amos Comenius auf. Der Mensch soll umfassend Gebildet werden. Diese Ziel verdichtest sich in der Formel :OMNES OMNIA OMNIO - Alle alle allumfassend lehren. In anderen europäischen Ländern sowie auch in Deutschland war sie im frühen 19. JH üblich. Zum Ende des 19.Jh  wurde in Deutschland allmählich die ganztags Schule zur Halbtagschule. Durch die Rückführung der Ganztagsschule zur Halbtagschule war Kinderarbeit bei Landwirtschaftlicher sowie Gewerblicher verbreitet.
 

Konzeption: Ziel der offenen ganztags Versorgung  ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ebenso die Verbesserung der Bildungsqualität und Chancengleichheit sowie der Förderung von besonders leistungsstarken ebenso wie benachteiligten Kindern.
Außerdem gilt der offene ganz  Tag zur Entlastung der Familie im organisatorischen Sinne d.h. ein Ort für die Anmeldung der durchgehenden Betreuung, einer Finanzierung und das Hand in Hand arbeiten mit den bzw. unter den Lehrkräften.

In NRW ist das auditiv duale Modell der offenen Ganztagsschule das übliche.

Eine pädagogische Fachkraft wird von mehreren Kräften mit pädagogischem Hintergrund wie. z.B. Musik – und Tanzpädagogen, Künstler/innen  aus dem Bereich Darstellung und Gestaltung, psychologisches Fachpersonal, Übungsleiter/innen, pädagogisch qualifizierte Eltern, Ehrenamtlich tätige Personen und Studierenden und Schülern unterstützt. Zusätzlich ist jede Schule verpflichtet einen bestimmten Stundensatz, in der Regel 0,1 Lehrstelle je 25 Kinder, in der Ganztagschule abzuleisten. Des weiteren werden Kooperationspartner für die außerschulischen Angebote geworben, die das Angebot der Freizeitgestaltung erweitern.

 

 

Aufgabe der Erzieher/innen

Die Erzieher/in hat die Aufgabe das Kind nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern, zu beschützen, zu pflegen und zu erziehen. Dazu gehört u.a. die Sauberkeitserziehung, sozialer Umgang miteinander, Selbständigkeit fördern und Eigenverantwortung zu erlernen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Die Erzieher/in steht auch hier unter Schweigepflicht. Alle Informationen die sie über das Kind und auch dessen Umfeld erhält hat sie streng vertraulich zu behandeln.

Sobald das Kind die Einrichtung  bzw. den Ort  an dem es betreut wird erreicht hat liegt, die Aufsichtspflicht beim Erzieher.

Für den Weg dorthin unterliegt die Aufsicht beim Elternhaus.
Der Leiter einer jeden Einrichtung sollte sich jedoch im Zusammenwirken mit den Lehrern und Eltern absprechen, wie das Kindswohl nicht gefährdet wird und sicher an seinem Ziel ankommt.

 

Um eine qualifizierte Arbeit zu gewährleisten, wurde im Konzept der offenen Ganztagsschulen als Leitung eine pädagogische Fachkraft (Erzieher/in; Sozialpädagoge/in; Lehrer/in…)vereinbart





 
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